Förderung für Entwicklung, die Sie ohnehin machen.
Bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, über die Steuer, auch rückwirkend und in Verlustjahren.
Eigene Entwicklung, Auftragsforschung, Personal.
Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch. Wer die Kriterien erfüllt, bekommt sie, unabhängig von Branche, Größe und Gewinnlage.
- Eigene Forschung und Entwicklung im Unternehmen
- Auftragsforschung durch andere Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Personalkosten der Mitarbeiter, die am Vorhaben arbeiten
- Abschreibungen auf Geräte, die für das Vorhaben angeschafft und nur dafür genutzt werden
- Seit 2026 zusätzlich eine Pauschale für Gemein- und Betriebskosten
Eckwerte Stand Oktober 2026
| Bemessungsgrundlage | 12 Mio. € je Jahrab 2026, vorher 10 Mio. € |
|---|---|
| Fördersatz | 25 %, für KMU 35 %der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3 Mio. €, für KMU 4,2 Mio. €je Unternehmen und Wirtschaftsjahr |
| Auftragsforschung | 70 % des Entgeltswenn ein anderes Unternehmen für Sie entwickelt |
| Gemein- und Betriebskosten | pauschal 20 %für Vorhaben mit Beginn ab 2026 |
| Eigenleistung | 100 € je Stundefür Einzel- und Mitunternehmer |
| Nachholen | für die letzten drei Jahrefür Vorhaben mit Beginn ab 2020 |
Zwei Schritte. Den ersten übernehmen wir, den zweiten bereiten wir vor.
Erst bestätigt die Bescheinigungsstelle, dass Ihr Vorhaben Forschung und Entwicklung ist. Dann setzt das Finanzamt die Zulage fest.
Bescheinigung der BSFZ
Antrag im Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Hier zählt die technische Beschreibung: Ziel, Stand der Technik, Arbeiten, Unsicherheiten.
Antrag beim Finanzamt
Mit der Bescheinigung stellt Ihr Steuerberater den Antrag beim Finanzamt. Die Zulage wird mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt. Die Unterlagen dafür bereiten wir vor.
Ihr Aufwand: ein Termin und eine Freigabe.
- 01Potenzialanalyse: welche Ihrer Entwicklungen förderfähig sind
- 02Vorhaben-Interview mit Ihren Entwicklern, etwa eine Stunde je Vorhaben
- 03Die vier Textfelder des Antrags: Ziel, Stand der Technik, Arbeiten, Unsicherheiten
- 04Arbeitsplan und Anlagen
- 05Einreichen im Portal der Bescheinigungsstelle
- 06Rückfragen der Bescheinigungsstelle beantworten
- 07Unterlagen für den Antrag beim Finanzamt, aufbereitet für Ihren Steuerberater
- 08Kommt eine Betriebsprüfung: die technische Dokumentation des Vorhabens
Was wir oft hören.
„Wir forschen nicht, wir entwickeln nur.“
Gefördert wird auch experimentelle Entwicklung, nicht nur Grundlagenforschung. Entscheidend ist, dass zu Beginn technisch offen war, ob und wie das Ziel zu erreichen ist.
„Das Projekt ist schon fertig.“
Auch abgeschlossene Vorhaben sind förderfähig. Für die Aufwendungen der letzten drei Jahre lässt sich die Zulage nachholen.
„Das macht unser Steuerberater.“
Den Antrag beim Finanzamt stellt Ihr Steuerberater, wir liefern ihm die Unterlagen. Vorher braucht es die Bescheinigung der BSFZ, und die hängt an der technischen Beschreibung des Vorhabens.
Lassen Sie uns 30 Minuten über Ihre Entwicklung sprechen.
Telefonisch oder per Video. Sie erzählen, woran Sie arbeiten, wir sagen Ihnen, was davon förderfähig ist.